Gasrechnung? Vermieter-Anteil an den CO2-Kosten einfordern!

von Filippo Capezzone

Wenn man Mieterin oder Mieter ist und eine Gasetagenheizung oder auch Gaseinzelöfen in der Wohnung hat, dann hat man üblicherweise einen Vertrag mit einem Gasversorgungsunternehmen. In der Jahresabrechnung des Versorgers sind u.a. die Kostenanteile für die CO2-Abgabe ausgewiesen.Im dargestellten Beispiel (Bild) betrugen die CO2-Kosten in 2023  34,80 € (bzw. 38,35 € dies, hier muss aber noch ein Teil des Verbrauchs vor Januar 2023 herausgerechnet werden).

Seit Januar 2023 gilt das CO2-Abgaben-Aufteilungsgesetz. Danach muss sich der Vermieter an den CO2-Kosten beteiligen. Als Mieter*in kann man also mithilfe der  Gasrechnung ausrechnen, wir viel der Vermieter einer/einem als Beitrag für die CO2-Kosten schuldet.

Laut Gasrechnung wurden im Beispiel 1.084 kg CO2 ausgestoßen. Man teilt diesen Betrag durch die Wohnfläche in m². Im Beispiel sind es 89 m². Das Ergebnis ist 12,18 kg CO2 pro m². Anhand einer im Gesetz enthaltenen Tabelle (siehe unten) kann man ermitteln, wie hoch der Anteil ist, den der Vermieter zu übernehmen hat . Unter 12 kg/m² zahlt die Mieterin alles alleine. Über die Logik dahinter kann man sich streiten: „je sparsamer ein Haushalt heizt, desto mehr müssen die Mieterinnen die Abgabe alleine tragen...“ Schönen Dank auch Regierung!

Da es im Beispiel aber 12,18 kg CO2 pro m² sind befinden wir uns knapp in dem Bereich, bei dem der Vermieter wenigstens 10% der CO2-Kosten übernehmen muss. 0,1 x 34,80 € sind 3,48 €. Man kann dem Vermieter diesen Betrag in Rechnung stellen.

Man darf gespannt sein, wie viele Mieterinnen das tun werden. Wegen 3,48 € wird sich wohl niemand den Stress machen. Aber je größer der Haushalt ist und je mehr geheizt werden muss, desto mehr lohnt es sich.

Ein Haushalt der in 2023 einen mittleren bis hohen Gasverbrauch von 206 kWh pro m² und Jahr hatte wird dafür ca. 99 € CO2-Steuer zahlen. Bei einer Wohnungsgröße um 90m² (ca. 37 kg CO2 pro m²) müsste der Vermieter schon 60% dieser Kosten übernehmen, also knapp 60 €. Hier wird bereits deutlich, dass es sich lohnt,  sich den gesetzlich vorgeschrieben Anteil an den CO2-Kosten erstatten zu lassen.

Wir meinen, dass es gut ist, die Vermieter jetzt gleich daran zu gewöhnen, dass sie Ihren gesetzlich vorgeschrieben Anteil übernehmen. Das gilt schon für 2023 aber umso mehr für die nächsten Jahre, in denen der CO2-Preis kontinuierlich steigen wird.
Wir helfen gerne den Vermieter-Anteil der CO2-Kosten zu berechnen!
Tel: 0174-5681049
Mail: info@mietnotruf0711.de

Es bleibt aber festzuhalten wie mieterfeindlich und weitab der Lebensrealität der Menschen diese Gesetzgebung ist. Ein Großteil der Mieter*innen mit Gasetagenheizung (immerhin ca. 20% aller Mieter in Stuttgart) werden ihr Recht nicht nutzen: weil sie es gar nicht mitbekommen haben, weil es zu unpraktisch und langwierig ist, oder weil sie keinen Stress mit dem Vermieter wollen etc.


 

Kohlendioxidausstoß des
vermieteten Gebäudes oder der Wohnung
pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr

Anteil Mieter

Anteil Vermieter

< 12 kg CO2/m2/a

100 %

 0 %

12 bis < 17 kg CO2/m2/a

 90 %

10 %

17 bis < 22 kg CO2/m2/a

 80 %

20 %

22 bis < 27 kg CO2/m2/a

 70 %

30 %

27 bis < 32 kg CO2/m2/a

 60 %

40 %

32 bis < 37 kg CO2/m2/a

 50 %

50 %

37 bis < 42 kg CO2/m2/a

 40 %

60 %

42 bis < 47 kg CO2/m2/a

 30 %

70 %

47 bis < 52 kg CO2/m2/a

 20 %

80 %

> = 52 kg CO2/m2/a

  5 %

95 %