Bei der Grundsicherung, umgangssprachlich Hartz IV genannt, wird der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt. Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich – ggf. über das vorhandene Einkommen.
Vorsicht: Bedingung für eine Erstattung ist, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss,
beim Jobcenter bzw. Sozialamt ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird.
Die Sozialberatungsstelle Tacheles e.V. hat zusammen mit dem paritätischen Gesamtverband alle wichtigen Informationen und Musterbriefe auf der Internetseite www.energie-hilfe.org zusammengestellt.