MIETNOTRUF

Unterstützung bei Miete, Nebenkosten & mehr

Liebe Mieterinnen und Mieter,

wir überprüfen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, geben Tipps zu anderen Fragen rund ums Wohnen helfen Ihnen bei Schikanen durch den Vermieter. Unser Motto: Helfen statt Reden!

Nicht immer können wir helfen, doch in den meisten Fällen, gelingt es uns, die Not zu lindern, Probleme zu verkleinern, und brauchbare Ratschläge zu erteilen. Die Rufnummer 0174-5681049 steht allen Stuttgarterinnen und Stuttgartern rund um die Uhr zur Verfügung. Sprechen Sie gerne auf Band, wir rufen sie dann zurück. Unter der Nummer können sie sich auch per WhatsApp melden. Sie können uns natürlich auch eine E-Mail schreiben unter info@die-linke-stuttgart.de

Details zu Ihrem Problem versuchen wir dann, in Sprechstunden zu klären, die wir vereinbaren.
Ihr Team vom MIETNOTRUF

Das schlimmste, was einer/einem in Stuttgart passieren kann? Die Wohnungssuche! Horrende Neuvertragsmieten, lange Schlangen vor Wohnungsbesichtigungen und Vermieter, die meinen sich alles erlauben zu können. Das sind die Folgen der verfehlten Wohnungspolitik der pro-kapitalistischen Parteien in Bund, Land und Kommune in den letzten Jahren.
Immer wieder erhalten wir von DIE LINKE Anfragen von Menschen, die verzweifelt eine Wohnung suchen. Weil wir derzeit nicht die politische Macht haben, Mieten zu deckeln und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten, wollen wir wenigstens eine kleine und hoffentlich nützliche Checkliste aller Möglichkeiten und Adressen für die Wohnungssuche in Stuttgart zusammenstellen. Die Liste findet ihr hier.

Bei der Linkspartei in Stuttgart sind wir nun erste Schritte in Richtung des Aufbaus eines Mietnotrufs gegangen. Speziell zum Thema Nebenkosten bieten wir derzeit Mieter*innensprechstunden in verschiedenen Stadtteilen an, die auch gut angenommen werden. Vor Beginn der Betriebs- & Heizkostensaison hatten wir Anfang Oktober 2022 einen Workshop zur Nebenkostenhilfe gemacht. Daraus ist inzwischen eine Broschüre geworden. Die Broschüre ist besonders gut geeignet für Aktive in Mieterinitiativen und in der Nachbarschaftshilfe, aber auch für alle kritischen Mieter*innen, die sich mit Nebenkosten und den Rechten der Mieter*innen vertraut machen wollen. Wir stellen die gedruckte Broschüre kostenlos zur Verfügung. Mehr Infos gibt es hier.

Mein Name ist Utz Mörbe, ich bin Behindertenbeauftragter der Partei DIE LINKE in Baden-Württemberg. Mein Anliegen ist es, LINKE selbstbestimte Behindertenpolitik näher zu bringen und verständlich aufzubereiten.

Wenn ihr Fragen rund um das Thema Inklusion habt oder diese gerne mitgestalten wollt, dann lade ich Euch zu einer persönlichen Sprechstunde ein, in der wir uns darüber austauschen können. Kontaktiert mich einfach unter

Tel.: 01573-2041592
E-Mail: utz.moerbe@die-linke-bw.de

  • Viele Vermieter erhöhen derzeit die Heizkostenabschläge übermäßig – darunter auch die SWSG.
  • Oft sind die Erhöhungen unzulässig. Sie können sich dagegen wehren!
  • Die Heizkostenvorauszahlung beträgt normalerweise ein Zwölftel der Heizkosten vom letzten Abrechnungszeitraum (die Kosten, die in 2021 entstanden sind).
  • Der Vermieter kann nur dann noch mehr Heizkostenvorauszahlung verlangen, wenn die Kosten tatsächlich gestiegen sind und er das auch belegen kann.
  • Ein Hinweis auf »allgemein steigende Energiepreise« reicht nicht aus.
  • Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die Mieter*innen, die wenig Einkommen haben bekommen können.
  • Ob sie eine Chance haben, Wohngeld zu bekommen, können Sie mit dem Wohngeldrechner abschätzen.
  • DIE LINKE. Stuttgart hilft Ihnen, bei Bedarf, den Antrag zu stellen. Melden Sie sich einfach unter info@die-linke-stuttgart.de oder 0179-2634017.

Bei der Grundsicherung, umgangssprachlich Hartz IV genannt, wird der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt. Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich – ggf. über das vorhandene Einkommen.

Vorsicht: Bedingung für eine Erstattung ist, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss,
beim Jobcenter bzw. Sozialamt ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird.

Die Sozialberatungsstelle Tacheles e.V. hat zusammen mit dem paritätischen Gesamtverband alle wichtigen Informationen, Musterbriefe u.v.m. auf der Internetseite www.energie-hilfe.org zusammengestellt.

Laut Heizkostenverordnung müssen die Kosten für Heizenergie und für Warmwassers mit einem sogenannten „Wärmemengenzähler“ gemessen werden. Nur so ist eine genaue Abrechnung nach Verbrauch möglich. Nicht mehr zulässig ist eine geschätzte Aufteilung mit einer Formel. Wenn in ihrem Mietshaus kein Wärmemengenzähler verbaut ist, sind Sie als Mieter/innen zu einer Rückforderung von 15 % der Kosten für Heizung/Warmwasser berechtigt. Angesichts der aktuellen Preissteigerungen ist jeder Euro mehr in der Tasche wertvoll! DIE LINKE. Stuttgart unterstützt Mieter/innen dabei herauszufinden, ob sie Anspruch auf die Erstattung von 15 % haben.